Recht
Gut zu wissen I
Neuregelungen ab 2013:
Mit der Neuregelung sind nun auch Menschen mit Behinderung zur Zahlung verpflichtet. Derzeit werden die Beitragsrechnungen versandt. Alle Informationen rund um den neuen Rundfunkbeitrag finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de/
Das Wichtigste in aller Kürze von uns zusammengefasst:
Infos über Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung (auch als Gebärdenvideo bzw. mit Untertitel) finden Sie unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben auf Bitte des Landesverbands das Merkblatt in Leichter Sprache ergänzt. Sie finden dies auf der Internetseite des LV unter http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/20130305_rundfunkbeitrag_infos_leichte_sprache.pdf .
Gut zu wissen II
Kein Rundfunkbeitrag für Bewohner von Pflegeheimen und vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Ab sofort werden vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe als sog. Gemeinschaftsunterkünfte eingestuft. Damit entfällt für die Heimbewohner die Pflicht, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Wer (noch) angemeldet ist, sollte sich rasch beim Beitragsservice abmelden. Das Formular dazu finden Sie unter
https://service.rundfunkbeitrag.de/e360/e364/e1709/e1750/resources1752/Buergerinnen_und_Buerger_Abmeldung_Bewohner_Pflegeeinrichtungen_0107.pdf
Aber:
Menschen mit Behinderung, die in Außenwohngruppen oder im ambulant betreuten Wohnen leben, müssen einen Rundfunkbeitrag zahlen - es sei denn, sie sind aufgrund ihrer finanziellen Situation befreit.
Die Neuregelungen sind - auf den ersten Blick - ganz schön verwirrend. Der LV hat versucht, die wichtigsten Punkte zusammenzustellen. Sie können diese nachlesen unter
http://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c0-0.php.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen in Deutschland wird am 1. September 2011 erweitert.
Neuregelung
Streichung der 50-Kilometer-Beschränkung
Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden bleibt unverändert bestehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
Ab dem 1. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises
- für schwerbehinderte Menschen (grün/orange)
- zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange) sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind,
die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:
Schwerbehinderte Menschen
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNVZüge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab o. a. Zeitraum nicht mehr die zuschlagpflichtigen D-Züge nutzen.
Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.
Die wichtigsten Fragen zum Wegfall der 50-km-Regelung und die Antworten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/faqs-neuregelung-unentgeltliche-befoerderung.html;jsessionid=90C6AB8A20E66545B38B999B584E1B61
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