Recht

Grundsicherung

Seit dem 1. Juli 2017 werden Grundsicherungsanträge von Personen abgelehnt, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, halten dies für rechtswidrig.

In einer Stellungnahme zum neuen § 45 SGB XII erläutern sie ihre Rechtsauffassung.

Näheres hierzu unter Grundsicherung:

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Technische Hilfen nach § 40 Abs. 1 SGB XI umfasst auch Folgekosten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 25. Januar 2017 in zwei Fällen entschieden, dass die Pflegekasse nicht nur einen Zuschuss zur erstmaligen Anschaffung / Einbau von technischen Hilfen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zahlen muss sondern ggf. auch für Folgekosten wie z.B. Reparaturen in Zusammenhang mit der Sicherung und der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses durch die Pflegekasse ist, dass der Höchstbetrag für den Zuschuss bei der Anschaffung (2.557 Euro bis Ende 2014 bzw. 4.000 Euro ab 2015) noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens hat die Pflegekasse über einen ergänzenden Zuschussantrag zu entscheiden, wobei sie z.B. Bagatellanträge grundsätzlich ausschließen kann.
Die Urteile nachlesen können Sie unter http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017-1-25&nr=14567&linked=urt bzw. unter http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017-1-25&nr=14567&pos=2&anz=4

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Kostenbeteiligung für die Übernahme von Unterkunftskosten

Bundessozialgericht -  Urteil vom 17. Dezember 2015 (Az. B 8 SO 10/14 R):

Faktische Einigung über Kostenbeteiligung genügt für die Übernahme von Unterkunftskosten 

Im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII müssen Leistungen für Unterkunft und Heizung vom Sozialhilfeträger nicht nur dann erbracht werden, wenn ein wirksamer zivilrechtlicher Vertrag (Miet- oder Untermietvertrag) vorliegt. Nach o.a. Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) genügt es, wenn sich das grundsicherungsberechtigte Kind und seine Eltern über eine Kostenbeteiligung faktisch einig sind.

Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des BSG hat der bvkm seinen "Musterwiderspruch, wenn das Sozialamt die Wirksamkeit eines Mietvertrages nicht anerkennt“ aktualisiert.

Er kann im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik "Recht & Ratgeber“ unter "Argumentationshilfen/ Grundsicherung“ kostenlos heruntergeladen werden.

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Faktische Einigung über Kostenbeteiligung genügt für die Übernahme von Unterkunftskosten

BSG-Urteil zu Kosten der Unterkunft:

Das Urteil von Dezember 2015 (Az. B 8 SO 10/14 R) ändert nichts an der Empfehlung, dass grundsicherungsberechtigte Menschen mit ihren Eltern Mietverträge abschließen sollten. Der bvkm hält weiterhin an seiner Forderung fest, die geltende Rechtslage zu ändern.

Nachzuschlagen in:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/BSG-Faktische-Einigung-%C3%BCber-Kostenbeteiligung-gen%C3%BCgt-f%C3%BCr-die-%C3%9Cbernahme-von-Unterkunftskosten.pdf

Musterwiderspruch:

Im Hinblick auf das oben genannte BSG-Urteil hat der bvkm seinen „Musterwiderspruch, wenn das Sozialamt die Wirksamkeit eines Mietvertrages nicht anerkennt“ aktualisiert.

Siehe hierzu:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch-wenn-das-Sozialamt-die-Wirksamkeit-eines-Mietvertrages-nicht-anerkennt.pdf

Artikel Drucken Artikel Empfehlen

Keine Kündigung wegen Eigenbedarf, wenn der Mieter schwerstbehindert ist

Urteil:
Hat ein Mieter ein schwer mehrfach behindertes Kind, kann das eine Kündigung wegen Eigenbedarf verhindern. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az. 1 S 43/14) vom 21. November 2014 hervor.

Dies kann ein Härtefall sein, wenn der Umzug nicht zumutbar ist, weil der Umzug mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen wird.

Die Interessen des Mieters an der Erhaltung der Gesundheit habe Vorrang vor den Finanzinteressen des Vermieters.

Bei dem Urteil handelt es sich zwar nicht um ein höchstrichterliches Urteil, dennoch ist die Entscheidung durchaus für andere ähnlich gelagerte Fälle interessant.
Mehr dazu unter http://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Aktenzeichen=1%20S%2043/14&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus

Artikel Drucken Artikel Empfehlen