Recht

Recht auf Übernahme von Reparaturkosten einer Brille im Rahmen des Sonderbedarfs

Mit Urteil vom 25.10.2017 hat das BSG 14. Senat (Az.: B 14 AS 4/17 R) entschieden,  sofern es sich ausschließlich um eine Brillenreparatur handelt, ... "Kosten  für die Reparatur einer Brille sind nicht vom Regelbedarf umfasst, sondern begründen einen Sonderbedarf in der Variante der Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen".

In einem gleichgelagerten Fall hatte 2018 das LRA Ravensburg, Sozial- und Inklusionsamt, die Übernahme der Kosten zuerst abgelehnt. Mit Widerspruch unter Hilfe des Sozialrechtschutzes des VdK wurde dann aber doch eine Erstattung der Brillenreparatur im Rahmen des Sonderbedarfs grundsätzlich anerkannt, die Kostenübernahme scheiterte jedoch aus formalen Gründen:

"Gemäß § 44 Abs. 2 S. 1 SGB XII wirkt der Antrag innerhalb des Monats, in dem er gestellt wird, auf den Ersten dieses Monats zurück. Eine weitere Rückwirkung auf Zeiten vor den ersten des Antragsmonats ist gem. § 44 Abs. 2 S. 2 SGB XII grundsätzlich nicht möglich."

D.h. in der Folge:

Grundsätzlich ist sofort bei Schadenseintritt und Reparaturbedarf beim zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Eine Reparaturrechnung muss dem Antrag nicht gleich beigefügt werden.

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Anrecht auf Leistungen der Grundsicherung

Musterwiderspruch des bvkm aktualisiert:

In einem aktuellen Urteil hat das SG Aurich entschieden, dass der Kläger, der den Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM durchläuft, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat. Im Hinblick auf diese sowie weitere aktuelle Entscheidungen anderer Sozialgerichte hat der bvkm seinen Musterwiderspruch zu dieser Thematik erneut aktualisiert.

Fachverbände fordern Rechtsänderung: Der Zustand, dass Grundsicherungsansprüche von Personen, die den Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, derzeit nur im Klagewege durchgesetzt werden können, ist unhaltbar. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, haben den Gesetzgeber deshalb aufgefordert, den Rechtsanspruch im Gesetz nunmehr endlich unmissverständlich zu regeln.

siehe hierzu:

https://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch_Eingangs-und-Berufsbildungsbereich_Mai-2019.pdf

 

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Anspruch auf Grundsicherung im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Haben Menschen mit Behinderungen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM einen Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch auf Grundsicherung hat, wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Durch eine Rechtsänderung, die zum 1. Juli 2017 in Kraft trat, wurde darüber immer häufiger gestritten, ob man dies am Beginn in das Arbeitsleben bereits festlegen kann – und Anträge auf Grundsicherung abgelehnt. Inzwischen liegen bereits Urteile von vier Sozialgerichten vor, die den betroffenen Menschen mit Behinderung Grundsicherung zusprachen. Diese Entscheidungen bekräftigen unsere Auffassung, dass ablehnende Bescheide rechtswidrig sind. 

Unser Bundesverband bvkm hat aufgrund der vorliegenden Urteile sein Merkblatt aktualisiert. Dort finden Sie einen Musterwiderspruch, den Sie für Ihre Situation als Basis für einen Widerspruch nutzen können.

Lesen Sie selbst unter https://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch_Eingangs-und-Berufsbildungsbereich_September-2018.pdf

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