Recht

Grundsicherung, Pflegeversicherung & Co. - Das ändert sich zum Beginn 2024

Grundsicherung, Pflegeversicherung & Co. -
Das ändert sich zum Beginn 2024

Alle Jahre wieder gibt es rechtliche Änderungen mit Beginn des neuen Jahres. 2024 bildet hier keine Ausnahme.
Unser Bundesverband bvkm hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
So wurde das Pflegegeld und die Pflegesachleistung erhöht, für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 unter 25 Jahren gibt es ein gemeinsames Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Kinderkrankentage wurden auf 15 Tage je berufstätigem Elternteil erhöht sowie die Monatsbeträge der Grundsicherung wurden ebenso erhöht und bei der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Einkommens- und Vermögensfreibeträge.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie unter https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/

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Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es: 

Der bewährte Rechtsratgeber des bvkm wurde komplett überarbeitet und gibt einen Überblick über alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Leistungen und Nachteilsausgleiche.

Berücksichtigt sind bereits die Änderungen, die erst zum 1.1.2024 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft treten werden, darunter die stufenweise Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrages für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Die Webversion des Ratgebers steht ab sofort zum Download bereit. Die Printversion erscheint demnächst. 

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Neu! Rechtssammlung zur Barrierefreiheit.

Neu! Rechtssammlung zur Barrierefreiheit.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt als neues Angebot online eine Übersicht von Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene bereit, die Anforderungen an die Barrierefreiheit enthalten. Eine solche Sammlung existierte bislang nicht.

Diese umfassende Rechtssammlung enthält zurzeit über 100 Gesetze und Verordnungen, sie wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.  

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Krankengeld für Begleitpersonen

Gesundheit Gemeinsamer Bundesausschuss:

Richtlinie für die Gewährung von Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus (ab 1.11.2022)

Gut zu wissen: Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie veröffentlicht. Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen beim stationären Krankenhausaufenthalt Krankengeld erhalten können (Ersatz von Verdienstausfall). Die neue Richtlinie regelt erstmals, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patienten als auch für die mitaufzunehmende Begleitperson zu formulieren ist.
Den Rechtsanspruch gibt es ab 1. November 2022.
Mehr dazu unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1067/

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Verhinderungspflege dient nicht der Deckung eines bestehenden Teilhabebedarfs der Eingliederungshilfe

Rechtstipp: Die Verhinderungspflege hat das alleinige Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten, und dient nicht der Deckung eines bestehenden Teilhabebedarfs der Eingliederungshilfe.

Dies stellt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf Seite 17 seiner „Empfehlungen zur Schnittstelle zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege mit dem Fokus auf Leistungen im häuslichen Bereich“ klar. Leistungen der Eingliederungshilfe dürfen daher nicht mit der Begründung versagt werden, es seien vorrangig zunächst die Mittel der Verhinderungspflege auszuschöpfen. 

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