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Heilmittel-Richtlinie (Neufassung geplant)

**Menschen mit dauerhaften Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche erhalten erleichterten Zugang zur Heilmittelbehandlung** Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.01.2011 die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Neu ist u.a., dass Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Krankenkasse eine Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und Beeinträchtigung und des sich daraus ergebenden Therapiebedarfs beantragen können. Verordnungen für Patienten, bei denen diese Feststellung erfolgte, können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und möglichen Regressansprüchen der Ärzte gegenüber den Krankenkassen unberücksichtigt bleiben (§ 8 Abs. 5 Heilmittelrichtlinie). Nicht durchsetzen konnten sich die Patientenvertreter/-innen bei der Forderung, die Altersgrenze aufzuheben, um damit auch therapeutische Leistungen in Tagesfördereinrichtungen für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zu ermöglichen. Die Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt. Stimmt das Ministerium zu, könnte die Richtlinie am 1. April 2011 in Kraft treten. In Kürze soll der Beschlusstext und die Erläuterung im Internet veröffentlicht werden. Darauf weist der G-BA in seiner Pressemitteilung hin, die Sie nachlesen können unter http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/381/ _ ----
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Förderung barrierefreier Bau/ Umbau von Wohnungen

Seit Mai 2010 gibt die staatliche Förderbank KfW erneut einen Zuschuss für den Abbau baulicher Barrieren. Damit sollen vor allem ältere Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden unabhängig leben können. Davon können auch Familien mit behinderten Kindern profitieren. Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann die KfW Bank einen Zuschuss von 5 Prozent der Investitionskosten pro Haus oder Wohnung bewilligen, max. 2.500 Euro. Anträge können sowohl Eigentümer, Vermieter als auch Mieter stellen. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist. Alternativ zum Zuschuss gibt es auch vergünstigte Darlehen. Mehr dazu finden Sie unter http://www-kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/455_Altersgerecht_Umbauen-Zuschuss/index.jsp _ ---- **Landeswohnraumförderprogramm Baden-Württemberg** 2011 gestartet Zum 3. Januar 2011 ist die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderprogramm gestartet. Besonders gefördert wird barrierefreies Bauen und die barrierefreie bzw. barrierearme Gestaltung von Wohnraum. Besondere Zielgruppe des Förderprogramms sind zudem Menschen mit Behinderung und speziellen Wohnbedürfnissen. Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/121585 _ ---- **Broschüre** "Barrierefreies Bauen im Öffentlichen Raum, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeitsstätten und in Wohnungen" Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat bereits 2008 eine Broschüre mit dem sperrigen Namen veröffentlicht. Darin finden Sie jede Menge praktische Tipps zum barrierefreien Bauen. Den unverzichtbaren Ratgeber finden Sie unter http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/Barrierefreies_Bauen_092008.pdf _ ----- Broschüre **ABC Barrierefreies Planen und Bauen** Bezug: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), E-Mail: info@bsk-ev.org,, Tel.: 06294 /42 81-70; Schutzgebühr 5 Euro _ ---- siehe auch **"Steuertipp behinderungsbedingte Umbaukosten"** (unter "Aktuelles") _ ----
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Ausbildungsgeld und Mittagessen im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen darf nicht auf Grundsicherung angerechnet werden

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de zwei neue Musterwidersprüche zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 2010 (Az. B 8 SO 17/09). Nach diesem Urteil darf das Ausbildungsgeld in Höhe von monatlich 75 Euro, das behinderte Menschen erhalten, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen ``(WfbM)`` beschäftigt sind, nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Auch das kostenlose Mittagessen, das im Berufsbildungsbereich aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, mindert nicht den Grundsicherungsanspruch. „Betroffene, bei denen entgegen dieser Rechtsprechung Leistungskürzungen vorgenommen werden, sollten daher Widerspruch einlegen“, rät die Vorsitzende des bvkm, Helga Kiel. Die Musterwidersprüche des bvkm helfen bei der Argumentation gegenüber dem Sozialamt. Sie sind unter www.bvkm.de in der Rubrik „Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Politik/ Argumentationshilfen/Grundsicherung“ zu finden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Ausbildungsgeld“ bzw. „Mittagessen im Berufsbildungsbereich“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf. _ ----
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Inkontinenzversorgung zu Dumpingpreisen

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de einen neuen Musterantrag zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist ein Vertrag, zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen, der seit dem 1. Oktober gilt. Danach steht Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine monatliche Pauschale von lediglich 33 Euro für Inkontinenzhilfen zu. Für Versicherte ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind die bundesweiten Festbeträge abzurechnen, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzt werden. Der Festbetrag für Saugvorlagen mit hoher Saugleistung beläuft sich zum Beispiel auf monatlich 64,50 Euro. Viele Mitgliedsfamilien beklagen sich, dass die von den (neuen) Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzhilfen nicht die Qualitätsanforderungen erfüllen, um den Bedarf ihrer behinderten Kinder zu decken. Teilweise hat sich die Situation seit 1. Oktober 2010 noch verschlechtert. Dies steht in krassem Widerspruch zum gesetzlich verankerten Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Unser Bundesverband hat daher seine Argumentationshilfen aktualisiert. Sie finden diese unter http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Politik/ Argumentationshilfen/ Versorgung mit Inkontinenzhilfen. Unser Landesverband sucht derweil mit den betroffenen Krankenkassen das Gespräch, um auf diese Weise rasch zu Lösungen zu kommen. Wir werden Sie über die Ergebnisse informieren. _ ----
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