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Kostenübernahme der Katheterisierung im Wohnheim

Mit Spannung erwartet wurde das Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 8 SO 16/09 R).

Laut Medieninformation 29/2011 vom 10. November 2011 ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für die Katheterisierung im Wohnheim zu übernehmen.
Nachzulesen unter http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=12212&pos=0&anz=29

Das Urteil selbst ist in der Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts noch nicht eingestellt.


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Persönliches Budget

BSG stärkt das Persönliche Budget außerhalb der WfbM

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mündlicher Verhandlung am 30.11.2011 entschieden (Az.: B 11 AL 7/10 R), dass ein persönliches Budget für eine dem Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) entsprechende Ausbildung, der die Anerkennung einer WfbM fehlt, nicht mit dem Argument verweigert werden darf, Leistungen für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich seien nur in einer anerkannten Werkstatt vorgesehen.
Näheres hierzu unter www.bvkm.de (Ratgeber "Recht & Praxis).


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Regelsatz - Veränderungen

Durch das rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene **„Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“** haben sich beim Arbeitslosengeld II und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Veränderungen ergeben. Dies betrifft insbesondere die Höhe des Regelsatzes. Den aktuellen Ratgeber finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesverbands: http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/18_werden_mit_Behinderung.pdf _ -----
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Menschen mit geistiger Behinderung im Krankenhaus

In Ihrer Informationsschrift 1101/1 will die //Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigen- vertretungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg e.V.// (**LAG AVMB BW**) den Eltern, Angehörigen und Betreuern geistig behinderter Menschen für den Fall einer stationären Aufnahme des behinderten Menschen in ein Krankenhaus eine Hilfe geben. Sie soll helfen, für geistig und mehrfach behinderte Menschen eine krankheits- und persönlichkeitsgerechte Behandlung und Betreuung im Krankenhaus zu ermöglichen. Diese Informationsschrift, die aus zwei Teilen besteht * (A) Handreichung für Eltern, Angehörige und Betreuer * (B) Handreichung für Ärzte und Pflegepersonal im KKH kann - sowohl im Gesamten als auch einzeln- herunter geladen werden von der Hompage der LAG AVMB BW unter www.lag-avmb-bw.de (siehe auch unter weblinks). _ ----
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