Aktuelles

Eröffnung " Toilette für alle" bei Alpakaleben GmbH, Pfänders 3, 88319 Aitrach am 06.05.2024

Rollstuhl-WC und Baby-Wickeltische gibt es inzwischen oft. Aber Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, die keine Toilette nutzen können und Windeln benutzen, brauchen unterwegs einen Ort zum Wechseln, eine „Toilette für alle“.

Alpakaleben GmbH Aitrach und Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinde­rung Baden-Württemberg e.V. laden Sie ein zur offiziellen Eröffnung der landesweit  97. „Toilette für alle“ - und der zweiten im Landkreis Ravensburg

am Montag, 6. Mai 2024, 12.00 Uhr – 14.00 Uhr
bei Alpakaleben GmbH, Pfänders 3, 88319 Aitrach

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, um Ihre Anmeldung bis zum 28. April 2024 an info@lvkm-bw.de. Keine Antwort gilt als Absage.

Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
| Baden-Württemberg e.V.
| Am Mühlkanal 25
| 70190 Stuttgart
|
| www.lv-koerperbehinderte-bw.de
| www.facebook.com/lvkmbw
| blog.lvkm-bw.de
| info@lv-koerperbehinderte-bw.de
| tel (0711) 505 3989 - 0
| fax (0711) 505 3989 - 99

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Steuermerkblatt aktualisiert:

Steuermerkblatt aktualisiert:

Aktuelles Steuermerkblatt – jetzt auch in gedruckter Form: Ab sofort kann das bewährte Merkblatt des bvkm wieder als Printversion bestellt werden. Der jährlich aktualisierte Ratgeber gibt Steuertipps für Familien mit behinderten Kindern und folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2023. Berücksichtigt sind die Erhöhung der Kinderfreibeträge sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale.

Das Steuermerkblatt kann auch kostenlos unter www.bvkm.de heruntergeladen werden.

Zur Pressemeldung geht es hier.  

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Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2024

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2024 ab sofort im Rathaus erhältlich

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen im Jahr 2024 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.

Den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarten erhalten Familien im Rathaus des Wohnortes.

Anspruchsberechtigt sind u.a. auch Familien mit einem behinderten Kind (mind. GdB 50).

Besucht werden können u.a. die Freizeitparks Tripsdrill und Europapark, die Wilhelma, die Staatlichen Schlösser und Gärten oder auch Porsche- und Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart.

Weitere Infos zu den Ausflugszielen mit wenig Geld finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

 

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Neuer Betrag für Mittagessen in Werkstätten:

Neuer Betrag für Mittagessen in Werkstätten:

Ab 2024 beläuft sich der Mehrbedarf für jedes tatsächlich in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingenommene Mittagessen auf 4,13 Euro. Das ergibt sich aus der aktualisierten Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 24. November 2023 zugestimmt hat. In der Verordnung wurde der monatliche Wert für das Mittagessen von 114 Euro auf 124 Euro erhöht.

Als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherung wird ein Dreißigstel dieses Betrags für jedes Mittagessen in der WfbM anerkannt. Diese und viele weitere hilfreiche Informationen zur Grundsicherung gibt es im gleichnamigen Ratgeber des bvkm

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„Mein Kind ist behindert“ – Druckversion erschienen:

„Mein Kind ist behindert“ – Druckversion erschienen:

Ab sofort kann die aktuelle Neuauflage des bewährten bvkm-Ratgebers „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ wieder als gedruckte Version beim bvkm bestellt werden.

In gut verständlicher Sprache gibt der Ratgeber einen umfassenden Überblick über alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Leistungen und Nachteilsausgleiche. Berücksichtigt sind bereits die Änderungen, die erst zum 1.1.2024 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft treten werden.

Die Webversion des Ratgebers steht zum kostenlosen Download bereit. Die Printversion kostet für bvkm-Mitglieder 0,75 Euro und für Nichtmitglieder 1,50 Euro pro Exemplar.

Hier finden Sie die Pressemeldung des bvkm

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