13.12.2024
LV MAE
Aktuelles
Landesregierung ändert Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)
Pflegebedürftige Menschen, die zuhause ihre Pflege organisieren, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
In Baden-Württemberg waren bislang nur ambulante Dienstes anerkannt, aber keine ehrenamtliche Einzelhelfende.
Seit vielen Jahren kritisierten Familien in unserem Landesverband diese Einschränkung bei der Organisation der dringend notwendigen Familienentlastung.
Jetzt hat die Landesregierung diese Kritik aufgegriffen und die Voraussetzungen für den Einsatz der Einzelhelfenden (und der Abrechnung über die Pflegekasse) geschaffen. Seit Mittwoch gilt die geänderte Verordnung.
Mehr dazu unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-unterstuetzt-und-entlastet-pflegende-angehoerige
Völlig überraschend ist am 28. Oktober 2024
unser langjähriger Erster Vorsitzender und Ehrenvorsitzender,
Träger des Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland,
Dr. Rudolf Ebel verstorben.
16.09.2024
LV/MAE
Aktuelles
Familienentlastung Änderungsentwurf der Unterstützungsangebote-Verordnung:
Baden-Württemberg will auch ehrenamtliche Einzelhelfende zulassen
Vor den Sommerferien legte das Landessozialministerium den mit Spannung erwartete Änderungsentwurf der Unterstützungsangebote-Verordnung vor. Diese regelt, wie in Baden-Württemberg der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro eingesetzt werden kann.
Künftig sollen auch ehrenamtlicheNa Einzelhelfende maximal 2 pflegebedürftige Menschen betreuen können. Bislang sind die Leistungen der Pflegeversicherung nur über anerkannte Dienste abrufbar.
Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die neue Verordnung damit auf der Zielgeraden ist. Unsere Stellungnahme finden Sie zum Nachlesen unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkm-usta-vo-05092024.pdf
Hans-Peter-Hipp, unser langjähriges Mitglied in unserem Verein und im Vorstand ist am 20. Juli 2024 nach langer Krankheit verstorben.
Er war nicht nur Förderer und Unterstützer sondern auch Ratgeber und Partner unseres Wohnprojekts. Wir verlieren mit ihm nicht nur einen treuen Begleiter sondern auch einen guten Freund.
Unsere tief empfundene Anteilnahme und unser Mitgefühl gilt seiner Frau Irmgard und seiner Familie.
Hier unser Nachruf in der SZ Ravensburg vom 03.08.2024:
25.05.2024
LV/MAE
Aktuelles
Ratgeber / Finanzen Neu aufgelegt: Steuertipps für Menschen mit Behinderungen
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat den überarbeiteten Ratgeber „Steuertipps für Menschen mit Behinderungen“ im Mai 2024 vorgestellt.
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Um sie zu unterstützen, gibt es verschiedene steuerliche Entlastungen und Vergünstigungen. Darüber informiert eine neue Broschüre des Finanzministeriums. Insbesondere mit Blick auf die Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer.
Die 88 Seiten starke Broschüre finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Publikationen/ST_fuer_Menschen_mit_Behinderung_2024.pdf