Neue Regeln für Werkstätten für behinderte Menschen

Bundesteilhabegesetz (BTHG) in leichter Sprache:

Neue Regeln für Werkstätten für behinderte Menschen

Gesetze zu verstehen, ist auch für Juristen immer wieder eine Herausforderung.
Gut, dass im Zuge von Inklusion immer mehr Gesetze auch in allgemein verständliche Sprache übersetzt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die die Werkstätten für behinderte Menschen betreffen, in leichte Sprache übersetzt. Erklärt werden vor allem die neuen Regeln wie z.B. die Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte, die Stellung der Werkstatträte, die Aufgaben der Frauenbeauftragten oder auch die finanziellen Verbesserungen. Das Heft umfasst 22 Seiten.

Lesen Sie selbst unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a761-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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