Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2017 ist mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt worden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wurde dazu auf eine neue Grundlage gestellt.

Die Änderungen werden bei Menschen mit Behinderung und ihren Familien einen großen Informations- und Beratungsbedarf auslösen. 

Eine Übersicht zu den ab 2017 geltenden Änderungen für Pflegebedürftige finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesverbandes:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Neuregelungen-f%C3%BCr-Pflegebed%C3%BCrftige-ab-2017-Zusammenstellung-bvkm.pdf

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