Neue Regelungen zur sicheren Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen

Die Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer und Rollstühle in Personenkraftwagen ist da!  Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit 30.06.2016 in Kraft  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte im November 2015 Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angekündigt und u.a. den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) um eine Stellungnahme gebeten. Ziel der Änderungsverordnung war es, für den Einbau, den Umbau oder die Nachrüstung von Rollstuhl-Rückhaltesystemen und Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen in Pkw einheitliche Anforderungen in Anlehnung an die Richtlinie 2007/46/EG vorzuschreiben. Gleichzeitig wird der Umsetzung europäischer Normen, die die Gurtpflicht vorschreiben, Rechnung getragen. Um die Einhaltung dieser Regelungen zu sichern, wurden entsprechende Änderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgenommen.

Hier geht es zum vollständigen Beitrag:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Neue-Regelungen-zur-sicheren-Beförderung-25.07.2016-1.pdf

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