Faktische Einigung über Kostenbeteiligung genügt für die Übernahme von Unterkunftskosten

BSG-Urteil zu Kosten der Unterkunft:

Das Urteil von Dezember 2015 (Az. B 8 SO 10/14 R) ändert nichts an der Empfehlung, dass grundsicherungsberechtigte Menschen mit ihren Eltern Mietverträge abschließen sollten. Der bvkm hält weiterhin an seiner Forderung fest, die geltende Rechtslage zu ändern.

Nachzuschlagen in:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/BSG-Faktische-Einigung-%C3%BCber-Kostenbeteiligung-gen%C3%BCgt-f%C3%BCr-die-%C3%9Cbernahme-von-Unterkunftskosten.pdf

Musterwiderspruch:

Im Hinblick auf das oben genannte BSG-Urteil hat der bvkm seinen „Musterwiderspruch, wenn das Sozialamt die Wirksamkeit eines Mietvertrages nicht anerkennt“ aktualisiert.

Siehe hierzu:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch-wenn-das-Sozialamt-die-Wirksamkeit-eines-Mietvertrages-nicht-anerkennt.pdf

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